Kurzarbeit – Minijobber dürfen nicht leer ausgehen!

(Osnabrück, 08.04.2020) Die Covid-19-Pandemie bringt tiefe wirtschaftliche Einschnitte mit sich. Hunderttausende Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Geringfügig Beschäftigte gehen in diesen Fällen allerdings leer aus: Sie erhalten kein Kurzarbeitergeld. Das trifft ausgerechnet die Beschäftigten, die auf ihr regelmäßiges Einkommen besonders angewiesen sind. Diese Regelung kann so nicht bestehen bleiben, sagt Arnulf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Gebäudedienstleisters. Er fordert die Politik auf, unverzüglich nachzubessern. Für den März überweist Piepenbrock seinen betroffenen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Minijobber während der Kurzarbeit mit leeren Taschen dastehen. Deshalb helfen wir den betroffenen Mitarbeitern mit einer Sonderzahlung“, stellt Arnulf Piepenbrock eindeutig klar. Auch sein Unternehmen war in der aktuellen Situation gezwungen, Kurzarbeit an den Stellen einzusetzen, wo Dienstleistungen bei Kunden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeführt werden können. Von dieser Maßnahme sind auch viele tausend Minijobber betroffen, die das Unternehmen beschäftigt. Während aber sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, gibt es diesen für knapp acht Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland nicht. Das sei hochgradig ungerecht, insbesondere, da nahezu fünf Millionen Minijobber – von der Reinigungskraft, über den Kellner bis hin zur Küchenhilfe – ausschließlich Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung erhielten. „Für geringfügig Beschäftige ist der Lohn besonders wichtig und häufig unverzichtbar. Fehlt dieses Geld, fehlt auch ein wichtiger Teil der Lebensgrundlage“, verdeutlicht Arnulf Piepenbrock. 

Sonderzahlung für betroffene Minijobber

Piepenbrock zahlt deswegen den von Kurzarbeit betroffenen Minijobbern im Unternehmen für den Monat März freiwillig eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent des entfallenen Lohns aus. „Unsere Minijobber sind für uns genauso wichtig, wie alle anderen Arbeitnehmer. Weil sie kein Kurzarbeitergeld erhalten, springen wir ein. Wir möchten unseren Minijobbern mit dieser Sonderzahlung helfen und den starken Zusammenhalt in unserem Unternehmen unterstreichen“, so Arnulf Piepenbrock. Dabei betont er, dass freiwillige Zahlungen des Unternehmens nur eine temporäre Maßnahme sein können. „Wir sind aufgrund der momentanen Krisensituation als Unternehmen wirtschaftlich hohen Belastungen ausgesetzt. Eine freiwillige zusätzliche Belastung ist über einen längeren Zeitraum auch für uns nicht finanzierbar. Hier ist die Politik in der Pflicht, eine faire Regelung zum Wohle der Minijobber zu finden“, macht der Unternehmer deutlich. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass für diese Beschäftigungsform von Seiten des Unternehmens die höchsten Sozialabgaben gezahlt würden, sei es nicht nachvollziehbar, warum die Minijobber jetzt kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Kurzfristige politische Lösung notwendig

Kurzarbeit sei eine sinnvolle Lösung, um wirtschaftlichen Krisensituationen zu begegnen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Das Instrument müsse jedoch kurzfristig angepasst werden: „Ich fordere die Politik auf: Beenden Sie die Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Kurzarbeitergeld. Sorgen Sie dafür, dass auch geringfügig Beschäftigte davon profitieren.“

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